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Ratssitzungen

GEMEINDEN > GILCHING

Von öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen
Nur in Gilching gab es bis 2008 Bier für Ratsvertreter

Gilching - Politik wird am Stammtisch gemacht, heißt es gemein hin. Früher war es im wahrsten Sinne so. Da trafen sich die Entscheidungsträger regelmäßig beim heimischen Wirt, um bei einer Maß Bier, oder auch zwei, die politischen Geschicke der Gemeinde auszukarteln. Dorfvertretersitzungen nannte man sie und haben in den Nebenzimmern der Gaststätten statt gefunden. Da kam es dann schon vor, dass dörfliche Honoratioren ungeniert zugehört und durch Zwischenrufe eine Entscheidung maßgeblich beeinflusst haben. Falls sie nicht schon vorher dem einen oder anderen Vertreter des Gremiums die Entscheidung in die richtige Richtung nahe gelegt haben. So gemütlich geht es schon lange nicht mehr zu. Gemeinderatssitzungen finden im Rathaus statt, Zwischenrufe sind streng verboten und Bier ist in den seltensten Fällen im Angebot. Nur Gilching machte bis 2008 eine Ausnahme. Da gab es die Erna, die während den oft langwierigen Sitzungen sowohl das Gremium als auch die Presse bediente und für Liebhaber des Gerstensafts einen solchen aus ihrem Geheimschränkchen zauberte. Erst mit dem Umzug in einen neuen Sitzungssaal war es vorbei mit dieser Tradition.   

Aporopos Ratssitzungen: Unterschieden wird in öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. Bei den öffentlichen Sitzungen darf Publikum dabei sein. Nicht öffentliche Sitzungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Obwohl strenge Geheimhaltung angesagt ist, dringen nicht selten Beschlüsse und Details aus der nicht öffentlichen Sitzung an die Presse. Dann steht in der Zeitung zu lesen: "Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war…". Nie bis selten wird der Informant zur Rechenschaft gezogen. Auch wenn er feststeht, kann er nicht belangt werden, weil es schlichtweg schwer nachweisbar ist, wer geplaudert hat. Für die Bürger ärgerlich ist, wenn Themen nicht öffentlich behandelt werden, wo eigentlich keine Notwendigkeit besteht. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nämlich nur dann zulässig wenn "das öffentliche Wohl" oder "berechtigte Interessen Einzelner" verletzt werden. Laut Kommunalrecht sollen in der Regel bis auf wenige Ausnahmen alle Themen öffentlich behandelt werden.
Übrigens:
Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen ist, sollen nur deswegen so viele Sitzungen als "nicht öffentlich" deklariert werden, damit die Volksvertreter unbeobachtet von der Öffentlichkeit und in aller Ruhe ihr Bier trinken können.  

 
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