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Von öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen
Nur in Gilching gab es bis 2008 Bier für Ratsvertreter
Gilching -
Aporopos Ratssitzungen: Unterschieden wird in öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen. Bei den öffentlichen Sitzungen darf Publikum dabei sein. Nicht öffentliche Sitzungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Obwohl strenge Geheimhaltung angesagt ist, dringen nicht selten Beschlüsse und Details aus der nicht öffentlichen Sitzung an die Presse. Dann steht in der Zeitung zu lesen: "Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war…". Nie bis selten wird der Informant zur Rechenschaft gezogen. Auch wenn er feststeht, kann er nicht belangt werden, weil es schlichtweg schwer nachweisbar ist, wer geplaudert hat. Für die Bürger ärgerlich ist, wenn Themen nicht öffentlich behandelt werden, wo eigentlich keine Notwendigkeit besteht. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nämlich nur dann zulässig wenn "das öffentliche Wohl" oder "berechtigte Interessen Einzelner" verletzt werden. Laut Kommunalrecht sollen in der Regel bis auf wenige Ausnahmen alle Themen öffentlich behandelt werden.
Übrigens: Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen ist, sollen nur deswegen so viele Sitzungen als "nicht öffentlich" deklariert werden, damit die Volksvertreter unbeobachtet von der Öffentlichkeit und in aller Ruhe ihr Bier trinken können.